Frank Witte

Frank Witte

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Spezialist für Bußgeldsachen

Klare Linie im Maklervertragsrecht

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat kürzlich mit einer Entscheidung vom 24.10.2023 (Aktenzeichen 8 U 95/23) Klarheit im Bereich des Maklerrechts, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision, geschaffen.

Kern des Falles: Maklerprovision beim Immobilienkauf

In der Entscheidung ging es um die Frage, wer die Maklerprovision zu zahlen hat – der Verkäufer oder der Käufer der Immobilie. Das Gericht bestätigte, dass ein Maklervertrag ordnungsgemäß zustande gekommen ist und der Beklagte (Käufer) zur Zahlung der Provision verpflichtet ist.

Die wichtigsten Punkte des Urteils

Vertragsschluss: Das OLG Oldenburg stellte fest, dass zwischen dem Makler und dem Beklagten ein Maklervertrag zustande gekommen ist. Dies ergebe sich aus dem Exposé, das der Beklagte erhalten habe und aus dem hervorgehe, dass die Maklerprovision vom Käufer zu zahlen sei.

Klare Provisionsregelung: Der Senat betonte, dass die Regelung im Exposé hinreichend klar sei. Dort war die Maklerprovision als Kostenposition für den Käufer ausgewiesen.

Bedeutung des Verhaltens des Beklagten: Der Beklagte habe nach Erhalt des Exposés weitere Maklerleistungen in Anspruch genommen und damit konkludent den Maklervertrag angenommen.

Höhe der Maklerprovision: Der Senat folgte der Feststellung des Landgerichts, dass die sich aus dem Exposé ergebende Höhe der Maklerprovision angemessen war.

Bedeutung für die Praxis

Der Beschluss des OLG Oldenburg unterstreicht die Bedeutung einer klaren und eindeutigen Kommunikation zwischen Makler und Kaufinteressent. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, die Bedingungen eines Maklervertrages, insbesondere im Hinblick auf die Provision, transparent und verständlich zu gestalten.

Fazit

Die Entscheidung ist ein wichtiger Beitrag zur Rechtssicherheit im Bereich des Maklerrechts und bietet wertvolle Orientierung für Makler, Käufer und Verkäufer.

Bei Fragen zu Maklerverträgen beraten wir Sie gerne an unseren Standorten in Sulingen, Bremen oder Osnabrück. Sprechen Sie uns an!