Frank Witte
Spezialist für Bußgeldsachen
VERTEIDIGUNG IN BUßGELD- UND STRAFVERFAHREN
In Bußgeld- und Strafverfahren mit verkehrsrechtlichem Hintergrund drohen folgende Sanktionen:
Bußgeldverfahren:
- Bußgeld bis 1.500 EUR
- Eintragung von bis zu 2 Punkten im Fahreignungsregister (FaER)
- Fahrverbot von 1 – 3 Monaten
Strafverfahren:
- hohe Geldstrafe je nach Einkommen
- Eintragung von bis zu 3 Punkten im FaER
- langfristige Entziehung der Fahrerlaubnis
- Freiheitsstrafe
Trotz dieser schwerwiegenden Folgen räumen die Betroffenen oft schon am „Tatort“ gegenüber der Polizei oder schriftlich in einem Anhörungsbogen ohne weitere Prüfung ihre Schuld ein, weil sie glauben, dass man gegen die Messungen oder sonstige Feststellungen der Polizei sowieso nichts machen kann – dies ist ein großer Irrglaube, denn viele Vorwürfe können mit einer richtigen Verteidigungsstrategie ganz oder zumindest teilweise ausgeräumt werden.
VERTEIDIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Je nach Sachverhalt gibt es eine oder mehrere Verteidigungslinien, so zum Beispiel
- Bestreiten der Fahrzeugführerschaft, insbesondere bei schlechter und mittlerer Bildqualität
- „Angriff auf die Messung“
- Verzögerungstaktik, insbesondere wegen der Situation im FaER
- Vortrag zum Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße
- Vortrag zu den Nebenfolgen einer Straftat (z.B. kein Entzug der Fahrerlaubnis, Verkürzung der Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis)
- Vermeidung einer MPU bzw. sachgerechte Vorbereitung auf eine MPU
VERTEIDIGUNG BEGINNT AM TATORT
Niemand ist verpflichtet, sich durch eine Aussage oder eine schriftliche Einlassung zu einem Beweismittel gegen sich selbst zu machen! Jedem steht ein gesetzliches Schweigerecht zu.
Deshalb z. B. nach einer Lasermessung oder am Unfallort: Angaben zur Person ja, zur Sache nein!
Übrigens: auch Vorladungen der Polizei muss man nicht Folge leisten; dies ist absolut folgenlos! Allerdings sollten Sie dann sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Verteidigung beauftragen
KEINE EINLASSUNG OHNE AKTENEINSICHT
Ob eine Einlassung zu dem Vorwurf Sinn macht, kann nur nach Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte beurteilt werden – und diese Akteneinsicht erhält nur ein Rechtsanwalt!
Kontaktieren Sie uns in Bußgeld- und Strafverfahren möglichst frühzeitig, damit die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung von Anfang an richtig gestellt werden!
DIE RICHTIGE VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE
- Schweigerecht am Tatort ausüben und NICHTS zur Sache sagen!
- Anhörungsbogen NICHT zurückschicken, sondern Anwalt geben!
- Vorladungen der Polizei NICHT Folge leisten!
- Bußgeldbescheid oder Strafbefehl: NICHT zahlen, sondern Einspruch einlegen!
- Akteneinsicht durch Verkehrsrechtsanwalt
- Abstimmung der Verteidigungsstrategie nach Akteneinsicht
Wenn Sie so vorgehen, sind Sie, Ihr Portemonnaie und Ihr Führerschein weit weniger in Gefahr, als Sie am Anfang gedacht haben. Denken Sie an meinen Leitspruch:
„Wer kämpft, kann gewinnen oder verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren.“