Frank Witte

Frank Witte

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Spezialist für Bußgeldsachen

Verkehrsunfall – was nun ??

Die Regulierung eines Verkehrsunfalls 

ist komplex und kompliziert!

Sehen Sie:

VERKEHRSUNFALLREGULIERUNG

Alle fünf Jahre kracht`s – so oft ist jeder Autofahrer durchschnittlich in einen Unfall verwickelt. Die Regulierung ist heutzutage selbst bei scheinbar klaren Fällen komplex und kompliziert. Neben der Schuldfrage sind häufig spezielle Fragen des Schadenersatzrechtes, der Beweislastverteilung oder versicherungsrechtliche Aspekte zu klären. Der juristische Laie ist hiermit überfordert!

Die Abwicklung eines Verkehrsunfalles hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Je nach Art und Umfang des Schadens müssen eine Reihe von Fragen geklärt werden, zum Beispiel:

  • Darf ein Sachverständiger mit der Begutachtung des Fahrzeugschadens beauftragt werden?
  • Wann kann mit der Reparatur des Fahrzeugs begonnen werden?
  • Was ist bei einem Totalschaden?
  • Welcher Mietwagen kann ohne Nachteile angemietet werden?
  • Wann und wie lange besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfall?
  • Besteht ein Anspruch auf Wertminderung?
  • Ist die Einholung eines ärztlichen Attestes für die Schmerzensgeldansprüche erforderlich? Wie hoch ist der Anspruch?
  • Bestehen Ansprüche auf Ersatz eines Haushaltsführungs- und / oder Unterhaltsschadens?
  • Wie wird ein Unfall im Ausland oder mit ausländischer Beteiligung reguliert?

VORSICHT VOR DEN KÜRZUNGEN DER VERSICHERER!!!

Die Haftpflichtversicherungen liefern sich seit langen Jahren einen ruinösen Preiskampf mit der Folge, dass die Beiträge das Schadenaufkommen nicht mehr decken. Deshalb bieten sie den Geschädigten gerne die „schnelle und unkomplizierte“ Unfallregulierung an, um bei der Schadenregulierung zu sparen. Lassen Sie die Finger davon! Oder glauben Sie, dass ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung Ihren Schaden objektiv ermittelt?! 100% Ihres Schadens erhalten Sie nur bei Einschaltung eines versierten Verkehrsrechtsanwaltes! 

KEINE ANGST VOR DEN ANWALTSKOSTEN

Was viele nicht wissen: Die Anwaltskosten sind genauso wie der Blechschaden oder das Schmerzensgeld Teil des Gesamtschadens und müssen deshalb von der gegnerischen Versicherung nach dem Erledigungswert gezahlt werden. Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, wenn außergerichtlich keine Einigung über die Haftungsquote oder einzelne Schadenpositionen – z. B. das Schmerzensgeld – erzielt werden kann; denn einen Prozess vor Gericht können Sie auch mal ganz oder teilweise verlieren, z. B. durch ungünstige Zeugenaussagen oder ein zu Ihren Lasten gehendes unfallanalytisches Sachverständigengutachten.

Fazit: Nach einem Unfall sofort die Hilfe eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen, dann brauchen Sie sich um nichts zu kümmern und erhalten vollen Schadensersatz.

Kim Mirow

Kim Mirow

Rechtsanwältin