Frank Witte

Frank Witte

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Spezialist für Bußgeldsachen

KFZ-Kaufvertragsrecht

Der Gebrauchtwagenkauf ist das wohl schillerndste Feld bem Kauf gebrauchter Sachen: nirgendwo wird so viel gelogen und betrogen. Das Fahrzeug soll gerade TÜV und AU erhalten haben und natürlich unfallfrei sein – und dann stellt sich nach kurzer Zeit heraus, dass die eine oder andere Aussage schlicht falsch war. Was tun?

Viele Käufer wissen nicht, wie sie sich im Fall von Mängeln verhalten sollten, um ihre Rechte zu wahren. So wird das Fahrzeug zum Beispiel in die vertraute Werkstatt gebracht und dort repariert – und dann soll der Verkäufer die Rechnung zahlen. Das muss er aber nach geltender Rechtsprechung nicht; vielmehr bleibt der Käufer in so einem Fall auf den Kosten sitzen. Warum? Weil dem Verkäufer zunächst bis zu zweimal Gelegenheit zur Nacherfüllung – also Reparatur oder ggf. Neulieferung der Sache – gegeben werden muss, bevor ein anderer Fachbetrieb auf Kosten des Verkäufers beauftragt werden kann.

Sie merken: Der Teufel steckt im deutschen Gewährleistungsrecht häufig im Detail. Lassen Sie sich deshalb beim Auftreten von Mängeln von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Er kennt die Rechtslage und wird Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen.

Und wer zahlt den Anwalt? Wenn der Verkäufer Sie arglistig getäuscht oder die Mängel trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig beseitigt hat, muss der Verkäufer sie tragen; im Übrigen trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Kim Mirow

Kim Mirow

Rechtsanwältin