Anwaltsvergütung

Rechtsberatung kostet Geld – natürlich. Uns ist die Kostentransparenz wichtig; wir erläutern Ihnen deshalb gleich am Anfang, was unsere Beratung kostet. Je nach Fall und Beratungsgegenstand richtet sich die Vergütung entweder nach dem „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung (Pauschalhonorar oder Zeithonorar mit Zeitnachweis). 

Mit vielen Firmen haben wir für die außergerichtliche Dauerberatung eine monatliche Pauschale vereinbart. So brennt bei rechtlichen Fragen nichts an bei jederzeit überschaubaren Kosten.

In gerichtlichen Verfahren stellen wir für Sie nach Abschluss des Verfahrens die notwendigen Kostenfestsetzungsanträge und setzen die Erstattungsbeträge bei Ihrem Prozessgegner oder – bei Freisprüchen in Bußgeld- und Strafverfahren – der Staatskasse durch.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir für Sie kostenfrei die Deckungszusage ein und erledigen für Sie etwaige Korrespondenz mit der Versicherung.

In jedem an uns herangetragenen Mandat bieten wir eine kostenlose telefonische Erstberatung an.