Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung – Wichtiges für Arbeitnehmer bei Fortsetzungserkrankungen

Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit ist ein häufiges und sensibles Thema im Arbeitsrecht. Besonders komplex wird es, wenn es um sogenannte Fortsetzungserkrankungen geht. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Urteile des Bundesarbeitsgerichts sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Bedeutung sind.

Was ist eine Fortsetzungserkrankung?

Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn eine Krankheit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war und die neue Arbeitsunfähigkeit eine Fortsetzung der vorherigen darstellt. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn unterschiedliche Symptome auftreten.

Rechtliche Grundlagen der Entgeltfortzahlung

Nach § 3 EFZG hat ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Diese Regelung findet jedoch bei Fortsetzungserkrankungen besondere Anwendung.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 18. Januar 2023 (5 AZR 93/22) wichtige Entscheidungen zur Darlegungs- und Beweislast im Kontext von Fortsetzungserkrankungen getroffen. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie bei einer Erkrankung über sechs Wochen hinaus detailliert nachweisen müssen, dass es sich um eine neue Erkrankung handelt.

Der Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm

In einem kürzlich entschiedenen Fall (1 Sa 127/23) des Landesarbeitsgerichts Hamm ging es um einen Lagerarbeiter, der aufgrund verschiedener Erkrankungen mehrmals arbeitsunfähig war. Der Kläger forderte Entgeltfortzahlung für März 2022, nachdem seine sechswöchige Entgeltfortzahlungsfrist bereits ausgeschöpft war. Das Gericht wies die Forderung zurück, da es sich um eine Fortsetzungserkrankung handelte. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass es sich um eine neue, unabhängige Erkrankung handelte. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der genauen Darlegung und des Nachweises einer neuen Erkrankung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Fazit

Die Rechtslage bei Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, insbesondere bei Fortsetzungserkrankungen, ist komplex. Arbeitnehmer sollten sich daher gut informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand suchen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir beraten Sie zu allen arbeitsrechtlichen Themen an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online.


FAQ

  1. Was ist eine Fortsetzungserkrankung? Eine Fortsetzungserkrankung tritt auf, wenn eine frühere Krankheit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war und die neue Arbeitsunfähigkeit eine Fortsetzung dieser darstellt.
  2. Wie lange habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen, falls die Arbeitsunfähigkeit auf einer neuen Krankheit beruht.
  3. Welche Rolle spielt die Rechtsprechung des BAG bei Fortsetzungserkrankungen? Das BAG hat die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bei Fortsetzungserkrankungen konkretisiert. Sie müssen detailliert nachweisen, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt.

Ihre Ansprechpartner

Björn Steveker

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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Axel Knieps

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