Frank Witte

Frank Witte

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Spezialist für Bußgeldsachen

Vollstreckung niederländischer Parksteuern in Deutschland

In der Welt des grenzüberschreitenden Verkehrs und der damit verbundenen Regelungen stößt man häufig auf komplexe Situationen und Fragestellungen. Ein solches Szenario betrifft die Vollstreckung von Parksteuern, die in den Niederlanden erhoben und in Deutschland vollstreckt werden sollen. In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Unterschiede und die praktischen Herausforderungen für Betroffene, die mit solchen Forderungen konfrontiert werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Unterscheidung zwischen polizeilichen Bußgeldern und kommunalen Parksteuern ist wesentlich, um die Vollstreckung in Deutschland zu verstehen. In den Niederlanden werden Parkgebühren von Kommunen erhoben, basierend auf Artikel 226 der Gemeindeordnung von 1994. Wenn ein Parkverstoß vorliegt, wird eine Nachforderungsgebühr erhoben, die direkt der betreffenden Gemeinde zugeführt wird. Im Gegensatz dazu fließen polizeiliche Bußgelder in die Staatskasse.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Deutschland vollstreckt grundsätzlich Bußgelder aus dem EU-Ausland, sofern sie über 70 Euro liegen. Dies gilt jedoch nicht für kommunale Parksteuern, da sie nicht unter die entsprechenden Vollstreckungsbestimmungen fallen. Eine Vollstreckung ist im Rahmen des EU-weiten Vollstreckungsverfahrens über die §§ 86 ff. IRG daher nicht möglich.

Praktische Herausforderungen

Viele Betroffene sind unsicher, wie sie auf Forderungen aus den Niederlanden reagieren sollen. Oftmals beauftragen niederländische Gemeinden private Inkassounternehmen mit der Eintreibung dieser Gebühren. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Unternehmen keine Vollstreckung beim BfJ beantragen können. Daher müssen Betroffene unterscheiden, ob es sich um ein Bußgeld oder eine private Forderung handelt.

In Fällen, in denen die Forderung eine private ist, muss diese über ein gerichtliches Mahnverfahren oder den Gang vor das Amtsgericht geltend gemacht werden. Dies kann für die Betroffenen zusätzliche Gebühren und administrativen Aufwand bedeuten.

Empfehlungen für Betroffene

Sollten Sie mit einer solchen Forderung konfrontiert werden, empfehlen wir Ihnen, die Angelegenheit nicht zu ignorieren. Überprüfen Sie, ob es sich um ein Bußgeld oder eine private Forderung handelt. Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen als Kanzlei gerne zur Seite, um eine angemessene Lösung zu finden.

Fazit

Die Vollstreckung niederländischer Parksteuern in Deutschland kann für Betroffene zu einer Herausforderung werden. Wichtig ist ein grundlegendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Forderungen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online gerne bei der Klärung solcher Angelegenheiten und hilft Ihnen, die richtigen Schritte zu unternehmen.


FAQ:

1. Kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Deutschland niederländische Parksteuern vollstrecken?

Nein, das BfJ vollstreckt grundsätzlich Bußgelder aus dem EU-Ausland, sofern sie über 70 Euro liegen. Dies gilt jedoch nicht für kommunale Parksteuern aus den Niederlanden, da sie nicht unter die entsprechenden Vollstreckungsbestimmungen fallen.

2. Was ist der Unterschied zwischen einem Bußgeld und einer kommunalen Parksteuer?

Bußgelder sind Strafen für Verkehrsverstöße, die in die Staatskasse fließen, während kommunale Parksteuern Gebühren sind, die von den Gemeinden für das Parken erhoben werden. Bei Nichtbeachtung oder Überschreitung der Parkzeit wird eine Nachforderungsgebühr erhoben, die direkt der betreffenden Gemeinde zugeführt wird.

3. Wie sollte ich auf eine Forderung aus den Niederlanden reagieren?

Es ist wichtig, die Angelegenheit nicht zu ignorieren. Überprüfen Sie zunächst, ob es sich um ein Bußgeld oder eine private Forderung handelt. Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen können Sie sich an unsere Kanzlei wenden, um eine angemessene Lösung zu finden.

4. Können private Inkassounternehmen in Deutschland Parksteuern aus den Niederlanden vollstrecken?

Nein, private Inkassounternehmen können keine Vollstreckung beim BfJ beantragen. Private Forderungen müssen über ein gerichtliches Mahnverfahren oder den Gang vor das Amtsgericht geltend gemacht werden.

Axel Knieps

Axel Knieps

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kim Mirow

Kim Mirow

Rechtsanwältin