Aktuelle Änderungen bei Kündigungen und Abfindungen

In der dynamischen Welt des Arbeitsrechts gibt es stetige Entwicklungen, die für Arbeitnehmer von großer Bedeutung sein können. Zwei solcher Änderungen, die in naher Zukunft relevant werden könnten, betreffen die Bereiche Kündigungen und die steuerliche Behandlung von Abfindungen. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die neuesten Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg und die bevorstehenden steuerrechtlichen Änderungen ab dem kommenden Jahr.

Neue Rechtsprechung zu Abfindungen nach Kündigungen

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer jüngsten Entscheidung die Anforderungen an Arbeitnehmer nach einer Kündigung verschärft. Arbeitnehmer müssen nun umfangreiche Bewerbungsbemühungen nachweisen, um nicht des „böswilligen Unterlassens“ anderweitigen Verdienstes bezichtigt zu werden. Diese Entscheidung könnte das sogenannte Annahmeverzugsrisiko für Arbeitgeber verringern. Dieses Risiko besteht, wenn eine Kündigung unwirksam ist und der Arbeitgeber dennoch zur Nachzahlung von Gehältern verpflichtet wird. Die neue Entscheidung könnte dazu führen, dass Arbeitgeber weniger geneigt sind, hohe Abfindungen anzubieten, da das finanzielle Risiko einer unwirksamen Kündigung reduziert wird.

Steuerrechtliche Änderungen bei Abfindungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die steuerliche Behandlung von Abfindungen. Ab dem nächsten Jahr wird die bisherige Praxis der direkten Berücksichtigung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren voraussichtlich abgeschafft. Die Fünftelregelung ermöglicht eine steuerliche Vergünstigung bei einmaligen Einkünften wie Abfindungen. Während der Steuerbonus selbst erhalten bleibt, müssen Arbeitnehmer zukünftig die Vergünstigung über ihre Einkommensteuererklärung selbst beantragen. Diese Änderung wird Auswirkungen auf die Steuerlast von Arbeitnehmern haben, die Abfindungen erhalten.

Gesetzgebungsverfahren und zu erwartende Entwicklungen

Die geplante steuerrechtliche Änderung befindet sich derzeit im Bundesrat. Da einige Bundesländer Bedenken angemeldet haben, ist der genaue Zeitpunkt der Verabschiedung noch ungewiss. Es wird jedoch erwartet, dass diese Änderungen im kommenden Jahr in Kraft treten. Arbeitnehmer sollten sich daher auf eine neue Realität einstellen, in der sie aktiv werden müssen, um steuerliche Vorteile bei Abfindungen geltend zu machen.

Für Arbeitnehmer, die von Kündigungen betroffen sind oder in Zukunft sein könnten, ist es wichtig, über diese Änderungen informiert zu sein. Sowohl in Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung als auch auf die steuerlichen Neuerungen stehen wichtige Veränderungen bevor. Wir von der Anwaltskanzlei Witte & Steveker stehen Ihnen als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Seite, um Sie durch diese komplexen Themen zu führen und die bestmöglichen Ergebnisse in Ihrem Fall zu erzielen. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung (in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online) und bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht.


FAQ

  1. Was genau hat sich in der Rechtsprechung zu Abfindungen nach Kündigungen geändert? Die jüngste Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg stellt u.a. fest, dass Arbeitnehmer nach einer Kündigung umfangreiche Bewerbungsbemühungen nachweisen müssen. Dies reduziert das finanzielle Risiko für Arbeitgeber bei unwirksamen Kündigungen und könnte dazu führen, dass Arbeitgeber weniger geneigt sind, hohe Abfindungen zu zahlen.
  2. Wie werden Abfindungen ab dem kommenden Jahr steuerlich behandelt? Ab dem nächsten Jahr ist geplant, die direkte Berücksichtigung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren abzuschaffen. Arbeitnehmer müssen dann die steuerliche Vergünstigung für Abfindungen über ihre Einkommensteuererklärung selbst beantragen.
  3. Ist das Gesetz zur Änderung der steuerrechtlichen Behandlung von Abfindungen schon verabschiedet? Die geplante Änderung befindet sich derzeit im Bundesrat. Der genaue Zeitpunkt der Verabschiedung ist noch ungewiss, es wird jedoch erwartet, dass diese Änderungen im kommenden Jahr in Kraft treten.

Ihre Ansprechpartner

Björn Steveker

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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Axel Knieps

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