Frank Witte

Frank Witte

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Spezialist für Bußgeldsachen

Parken an Elektro-Ladestationen: Rechtliche Konsequenzen für Verbrenner

Das Parken an Elektro-Ladestationen ist ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt, insbesondere in städtischen Gebieten, wo der Raum begrenzt und die Nachfrage nach Elektromobilität steigt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Konsequenzen für das unberechtigte Parken auf solchen Plätzen sind wesentlich für jeden Verkehrsteilnehmer zu verstehen. In diesem Beitrag erläutern wir die aktuelle Rechtslage und die relevanten Urteile.

Aktuelle Rechtslage zu E-Parkplätzen

E-Parkplätze sind speziell für Elektrofahrzeuge ausgewiesene Parkflächen, die in der Regel mit einer Lademöglichkeit ausgestattet sind. Seit der StVO-Novelle am 28. April 2020 und der Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung am 9. November 2021 gelten deutschlandweit einheitliche Regelungen für das Parken an diesen Plätzen. So ist das Parken auf einem E-Parkplatz, der durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet ist, grundsätzlich nur Fahrzeugen mit E-Kennzeichen gestattet. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet werden.

Gerichtsurteil zur Rechtmäßigkeit von Abschleppmaßnahmen

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. September 2023, Aktenzeichen 14 K 7479/22, hat die rechtlichen Grenzen in Bezug auf das Abschleppen von Nicht-Elektrofahrzeugen an E-Parkplätzen weiter definiert. In diesem Fall wurde das Abschleppen eines Motorrads, das auf einem E-Parkplatz abgestellt war, als rechtmäßig erachtet. Entscheidend war, dass das Fahrzeug im absoluten Halteverbot stand und damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte. Dieses Urteil bestärkt das Recht von Elektrofahrzeugnutzern, auf die Verfügbarkeit solcher Parkplätze zu vertrauen.

Empfehlungen

Die konsequente Durchsetzung der Parkregelungen an Elektro-Ladestationen ist ein Schritt zur Förderung der Elektromobilität und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit dieser Infrastruktur. Es ist empfehlenswert, dass alle Verkehrsteilnehmer sich über die lokalen Vorschriften informieren. Bei rechtlichen Unsicherheiten oder Problemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten und zu unterstützen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten. Wir beraten Sie in Bußgeldverfahren in Sulingen, Bremen und Osnabrück oder Online.


FAQ zum Thema „Parken an Elektro-Ladestationen“

  1. Darf ich als Fahrer eines Verbrennerfahrzeugs kurz an einer Elektro-Ladestation parken? Nein, das Parken an Elektro-Ladestationen ist ausschließlich Fahrzeugen mit E-Kennzeichen vorbehalten. Ein Verstoß kann zu einem Bußgeld und Abschleppmaßnahmen führen.
  2. Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich unberechtigt auf einem E-Parkplatz parke? Ein unberechtigtes Parken auf einem E-Parkplatz kann ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro nach sich ziehen.
  3. Was besagt das Urteil des VG Düsseldorf zum Abschleppen an Elektro-Ladestationen? Das Urteil des VG Düsseldorf vom 19. September 2023 bestätigt, dass das Abschleppen von Fahrzeugen ohne E-Kennzeichen auf E-Parkplätzen auch ohne konkrete Behinderung gerechtfertigt ist.
  4. Gibt es unterschiedliche Regelungen für E-Parkplätze in verschiedenen Städten? Ja, die Gestaltung und Nutzung von E-Parkplätzen kann je nach Kommune variieren, obwohl es bundesweit einheitliche Bußgelder gibt.
Kim Mirow

Kim Mirow

Rechtsanwältin