Musik und Filme kostenlos im Internet? Das kann teuer werden!

Sie suchen Musik oder Filme im Internet? Mit BitTorrent, Limewire, BearShare oder eMule gehts ganz schnell – Programm öffnen, Titel eingeben und mit einem Klick startet der Download. Möglicherweise folgt ein paar Wochen später aber das böse Erwachen; eine Abmahnung flattert ins Haus: Sie sollen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag zwischen 450,00 EUR und 1.500,00 EUR bezahlen.

Dieser Beitrag erläutert, welche Gefahren bei der Benutzung von Filesharing-Netzwerken drohen und wie Sie sich im Falle einer Abmahnung richtig verhalten.

Oftmals ist Filesharing gar kein Problem, denn viele Dateien oder Programme dürfen oder sollen sogar im Internet getauscht werden. Bekannte Beispiele sind Firefox, OpenOffice oder zahlreiche Linux-Betriebssysteme; hier erlaubt der Urheber unter Umständen ausdrücklich den Austausch. Nicht erlaubt ist allerdings die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Einwilligung des Rechteinhabers.

Falsche Vorstellung

„Ich lade Dateien doch nur runter und vervielfältige nicht“. Diese Aussage stimmt meist nicht: Filesharing-Netzwerke können nur funktionieren, wenn die Nutzer Dateien auch zum Upload („Hochladen“) anbieten. Deshalb ist in fast allen Programmen voreingestellt, dass Sie die heruntergeladenen Dateien von Ihrem Computer auch anderen Nutzern zum Tausch anbieten. Durch diesen Vorgang sorgen Sie für die Möglichkeit der Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material; was folgt ist die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Einstweilige Verfügung

Gar keine Reaktion auf eine Abmahnung ist die denkbar schlechteste Alternative. Der Abmahner hat dann die Möglichkeit, seinen Anspruch kurzfristig im Wege der Einstweiligen Verfügung vor Gericht durchzusetzen. Ein solches Verfahren hat nur wenige Voraussetzungen und die hohen Kosten trägt der Unterlegene; der Gegenstandswert zur Berechnung der Anwalts- und Gerichtsgebühren liegt in solchen Verfahren nicht selten bei 10.000 EUR oder mehr.

Unterlassungserklärung

Trotz der Gefahr einer Einstweiligen Verfügung sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben, denn einzelne Klauseln sind oft zu weit gefasst oder die Vertragsstrafe ist zu hoch angesetzt. Der Anwalt, der diese Erklärung formuliert hat, vertritt die Interessen seines Mandanten und nicht Ihre!

Tipp: Nachteilige Klauseln können abgeändert werden, doch dabei müssen Sie vorsichtig sein, denn Formulierungsfehler gehen zu Lasten des Abgemahnten und es droht erneut die teure Einstweilige Verfügung. Beachten Sie außerdem, dass eine solche Erklärung 30 Jahre gilt! Lassen Sie deshalb einen mit Internet- und Urheberrecht vertrauten Rechtsanwalt die modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Dieser sollte auch die geltend gemachten Kosten überprüfen und Sie darüber beraten, ob und ggf. in welcher Höhe Sie zur Zahlung verpflichtet sind.