AG Sulingen: Anwaltsgebühren für die Durchsetzung der vom Arbeitgeber geleisteten Entgeltfortzahlung sind unabhängig vom Verzug des Versicherers erstattungsfähig

Amtsgericht Sulingen

Geschäfts-Nr.: 3 C 93/10

(…) Die Klage ist begründet.

Die Klägerin kann die mit der Klage geltend gemachte Zahlung vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren gemäß § 6 Abs. 1 EFZG i. V. m. §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 823 BGB, 249 BGB von der Beklagten verlangen.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist der aus dem Unfall resultierende Anspruch auf Verdienstausfallerstattung auf die Klägerin als Arbeitgeber des Geschädigten Herrn P. übergegangen. Unabhängig vom Bestehen eines Verzugs im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten sind deshalb die geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren erstattungsfähig. Denn entsprechend den Ausführungen des Klägervertreters war die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung der sich aus dem Verkehrsunfall ergebenden Ansprüche zweckentsprechend.

(…)