STRAFRECHT

Neben der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß, Handyverstoß, Unfallverursachung, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Unfallflucht) übernehmen wir für Sie an unseren Standorten in Sulingen, Bremen und Osnabrück auch die Verteidigung in vielen Bereichen des allgemeinen Strafrechts (z. B. Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Meineid, falsche Verdächtigung, Beleidigung, Verleumdung, Umweltstraftaten etc.).

In Strafverfahren drohen den Beschuldigten

  • hohe Geldstrafen je nach Einkommen oder Freiheitsstrafe
  • in Verkehrsstraftaten zusätzlich die langfristige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Eintragung von bis zu drei Punkten im FaER.

Trotz dieser schwerwiegenden Folgen machen viele Beschuldigten oft schon am Tatort oder bei einer ersten Vernehmung gegenüber der Polizei eine Aussage und räumen ohne weitere Prüfung ihre Schuld ein, weil sie glauben, sich damit etwas Gutes zu tun – dies ist ein großer Irrglaube, denn viele Vorwürfe können mit einer richtigen Verteidigungsstrategie ganz oder zumindest teilweise ausgeräumt werden.

VERTEIDIGUNG BEGINNT AM TATORT

Niemand ist verpflichtet, sich durch eine Aussage oder eine schriftliche Einlassung zu einem Beweismittel gegen sich selbst zu machen! Jedem steht ein gesetzliches Schweigerecht zu. Dieses sollte jeder Beschuldigte zumindest anfangs auch ausüben, um sich alle denkbaren Verteidigungsmöglichkeiten offen zu halten!

Übrigens: auch Vorladungen der Polizei muss man nicht Folge leisten; dies ist absolut folgenlos! 

KEINE EINLASSUNG OHNE AKTENEINSICHT

Ob eine Einlassung zu dem Vorwurf Sinn macht, kann nur nach Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte beurteilt werden – und diese Akteneinsicht erhält nur ein Rechtsanwalt.

Wichtiger Tipp: Kontaktieren Sie uns in Bußgeld- und Strafverfahren möglichst frühzeitig, damit die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung von Anfang an richtig gestellt werden! Es ist grundsätzlich immer leichter, eine Einstellung des Verfahrens gegenüber der Staatsanwaltschaft zu erreichen als einen Freispruch vor Gericht.

DIE RICHTIGE VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE

  1. Schweigerecht am Tatort ausüben und NICHTS zur Sache sagen!
  2. Vorladungen der Polizei NICHT Folge leisten!
  3. Strafbefehl: NICHT zahlen, sondern Einspruch einlegen!
  4. Akteneinsicht durch Strafverteidiger
  5. Abstimmung der Verteidigungsstrategie nach Akteneinsicht

Wenn Sie so vorgehen, können viele Vorwürfe ausgeräumt oder die drohenden Rechtsfolgen (Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinmaßnahmen) minimiert werden. Denken Sie an meinen Leitspruch:

Wer kämpft, kann gewinnen oder verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

Frank Witte

Frank Witte

Rechtsanwalt
Kim Mirow

Kim Mirow

Rechtsanwältin