Wettbewerbsrecht

Schwerpunkt unserer Beratung im Wettbewerbsrecht ist das sogenannte Lauterkeitsrecht, also das Auftreten von Unternehmen nach Außen, die Darstellung gegenüber Verbrauchern und der Umgang von Unternehmen miteinander. Aufgrund der Dringlichkeit der Anspruchsdurchsetzung ist regelmäßig zügiges Handeln durch Abmahnung und einstweiligen Verfügung erforderlich; zögern Sie deshalb nicht, uns den beanstandeten Sachverhalt kurzfristig darzulegen.

Rechtsanwalt Steveker berät Sie sowohl beim Vorgehen gegen wettbewerbswidriges Verhalten Ihrer Mitbewerber als auch bei der Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bis hin zum gerichtlichen Verfahren.

Zu unserem Beratungsspektrum zählt außerdem die rechtssichere Gestaltung Ihrer Werbemaßnahmen, Bonusaktionen, Special Events und Ihre Darstellung im Internet.

Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht sichert sowohl ideelle als auch materielle Interessen des Schöpfers eines Werkes:

„Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes – § 7 UrhG.

Einzelne Werkarten, die geschützt sein können, sind gemäß § 2 UrhG z.B.:

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
  • Werke der Musik;
  • Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
  • Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
  • Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen.

Entscheiden ist jedoch immer, dass das jeweilige Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Das dürfte beispielsweise bei kurzen „tweets“ (Twitter-Nachrichten), Briefen oder Tagebucheinträgen häufig nicht der Fall sein.

Rechtsanwalt Steveker berät Sie, wenn Dritte Ihre Rechte verletzen und Sie beispielsweise Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung durchsetzen möchten.

Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Frage ob und wie Sie bestimmte Werke verwenden dürfen und vertreten Sie bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung.

Ihr Ansprechpartner

Björn Steveker

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Rechtsanwalt