Björn Steveker

Björn Steveker

Rechtsanwalt

VERTRAGSRECHT

„NUR KLARE VERTRÄGE SIND GUTE VERTRÄGE“ Unter diesem Motto entwerfen wir Verträge, damit es nach Vertragsschluss nicht zu Unstimmigkeiten wegen undeutlicher Vertragsklauseln kommt. Unsere Verträge sind logisch gegliedert und enthalten klare, verständliche und vollständige Vereinbarungen. Natürlich überprüfen wir auch bereits geschlossene Verträge auf ihre Wirksamkeit und unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche einschließlich der Forderungseinziehung und Vollstreckung. Daneben entwerfen und überprüfen wir für Sie auch Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Vereinbarungen. 

Wir entwerfen und prüfen für Sie folgende Verträge und AGB:

  • Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen
  • Bau- und Werkverträge
  • E-Commerce-Verträge
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Lizenzverträge
  • Kaufverträge im privaten und gewerblichen Bereich
  • Mietverträge (Wohnraum- und Gewerbemietverträge)

Bei der Durchführung von Verträgen gibt es häufig Ärger, der sich auch bei bester Vertragsgestaltung nicht vermeiden lässt. Wir unterstützen Sie bei Problemen im Arbeitsrecht (z. B. bei Kündigung oder Abmahnung), Bau- oder Werkrecht (z. B. Durchsetzung von Mängelansprüchen oder Werklohnvergütungen), KFZ-Kaufvertragsrecht (z. B. Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen verschwiegener Mängel oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften), Familienrecht (z. B. Vertretung in Scheidungsverfahren oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen) oder Mietrecht (z. B. Eintreiben von rückständigen Mietzahlungen oder Durchsetzung von Minderungsansprüche wegen Mietmängel).

Frank Witte

Frank Witte

Rechtsanwalt
Kim Mirow

Kim Mirow

Rechtsanwältin