VERSICHERUNGSRECHT

Wir alle haben Versicherungen abgeschlossen. Viele von uns auch zu viele. Die Angebote sind vielfältig und werden massiv beworben. Und wir zahlen jedes Jahr brav unsere Beiträge. Aber im Versicherungsfall lehnen die Versicherer häufig ihre Leistungspflicht ab oder verzögern die Zahlung der Versicherungsleistung.

VERSICHERUNGEN WOLLEN GEWINNE ERZIELEN

Versicherer sind zum einen verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen die vertraglich vereinbarten Zahlungen zu leisten und zum anderen unberechtigte Forderungen abzuwehren. So weit so gut. Unsere Erfahrung ist aber, dass auch bei Vorliegen einer Leistungspflicht nicht oder zu wenig gezahlt oder die Zahlung immer wieder verzögert wird. Oft geben die Versicherungsnehmer entnervt auf und ersparen dem Versicherer damit viel Geld, was gleichzeitig deren Gewinn erhöht.

VERSICHERER PAROLI BIETEN

Lassen Sie sich von den geschulten Mitarbeitern der Versicherer nicht einschüchtern! Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf die Versicherungsleistung haben und setzen Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

TIPP: BERATUNG VON ANFANG AN

Die Erfahrung zeigt, dass Versicherungsansprüche häufig schon kurz nach Eintritt des Versicherungsfalls durch falsches Verhalten gegenüber dem Versicherer – insbesondere durch Verletzung von so genannten „Obliegenheiten“ – gefährdet werden. So können zum Beispiel bereits falsche Angaben in der Schadenanzeige zum Ausschluss führen. Wir beraten Sie schon beim Ausfüllen der Schadenanzeige und begleiten Sie somit von Anfang an bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Typische Beispiele unserer Tätigkeit für Sie sind:

  • Geltendmachung aller denkbaren Ansprüche in der Unfallregulierung einschließlich der Durchsetzung von Kürzungen der Versicherer bei fiktiver Abrechnung (Gutachten oder Kostenvoranschlag) oder konkreter Abrechnung (Schmerzensgeld etc.)
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen in der Sachversicherung (z. B. private Haftpflichtversicherung, Hausrat- oder Gebäudeversicherung)
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus der Personenversicherung (z . B. Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung)

Sprechen Sie uns an – gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch! 

ANWALTSVERGÜTUNG

Die Kosten der anwaltlichen Beratung sind vom Versicherer zu tragen, sobald er sich mit der Zahlung der Versicherungsleistung in Verzug befindet; im Übrigen hilft eine Rechtsschutzversicherung, die das Risiko des Vertragsrechtsschutzes abdeckt.

Wie in allen Rechtsangelegenheiten, bieten wir Ihnen auch bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen eine kostenlose telefonische Erstberatung an.

Ihr Ansprechpartner

Axel Knieps

Axel Knieps

Fachanwalt für Versicherungsrecht