Verkehrsunfall – was nun?

Alle fünf Jahre kracht’s. So oft ist jeder Autofahrer durchschnittlich in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sie haben den Crash einigermaßen heil überstanden? Dann geht es jetzt darum, den Unfall auch ohne finanziellen Schaden hinter sich zu lassen.
Das beginnt schon beim richtigen Verhalten am Unfallort. Wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben: Rufen Sie die Polizei! Im Falle reiner Blechschäden wird diese mitunter aber eine Unfallaufnahme ablehnen.
In diesem Fall sind Sie selbst gefragt: Notieren Sie das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs sowie Namen und Adressen der Unfallbeteiligten. Sprechen Sie auch Zeugen an und fragen diese nach ihrer Anschrift. Machen Sie Fotos oder Zeichnungen vom Unfallort. Das gilt auch dann, wenn der Unfallgegner seine Schuld zunächst zugibt: So mancher hat es sich später anders überlegt.
Auch für Sie selbst gilt: Lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Schuldbekenntnissen hinreißen. Sie stehen möglicherweise unter Schock und können die Situation nicht unvoreingenommen beurteilen. Bei Verkehrsunfällen sitzen immer auch die Kfz-Haftpflichtversicherungen mit im Boot. Spontane Äußerungen zur Schuldfrage können ihre Ansprüche, aber auch ihren Versicherungsschutz gefährden!
Übrigens sollte auch die eigene Haftpflichtversicherung über den Unfall informiert werden; eine Verpflichtung dazu besteht, wenn Sie womöglich doch in irgendeiner Form zu dem Unfall beigetragen haben.
Ganz wichtig: Nehmen Sie keine Angebote an, bei denen sogenannte „Unfallhelfer“ versprechen, Ihnen die Auseinandersetzung mit Unfallgegnern und Versicherungen kostenlos abzunehmen und sich dafür Ihre Ansprüche abtreten lassen wollen. Es handelt sich um ein Geschäftsmodell, bei dem Sie nicht gut weg kommen. Denn nicht Sie selbst machen dann ihren vollen Schaden geltend, sondern der Unfallhelfer – und der gewinnt dabei.
Versicherungen kürzen heutzutage praktisch jede Schadenposition; wenn Sie Ihren Schaden zu 100% durchsetzen wollen, brauchen Sie bei der Verkehrsunfallregulierung die Unterstützung eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwaltes! Und das Beste ist, dass dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung ebenso wie der Blechschaden in voller Höhe übernommen werden müssen.
Außerdem kann Ihr Anwalt auch gleich die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung in den regelmäßig parallel laufenden Bußgeld- oder Strafverfahren stellen.

Unfallfragebogen für Anspruchsteller

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