Überstunden: Mehr Arbeit = Mehr Geld?

Die Höchstarbeitszeit beträgt nach dem Arbeitszeitgesetz acht Stunden pro Werktag. Dennoch kommt es in nahezu allen Arbeitsverhältnissen vor, dass vom Arbeitnehmer Überstunden geleistet werden (müssen). Dieser Artikel erläutert die diesbezügliche Rechtslage.

Zahlungsanspruch

Fehlt eine konkrete vertragliche Regelung, ergibt sich ein Anspruch auf Überstundenvergütung aus § 612 BGB, denn hier heißt es, dass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung nur gegen die Zahlung einer Vergütung zu erwarten ist. Dem Arbeitnehmer steht also für jede Überstunde auch eine Vergütung zu.

Häufig finden sich in Betriebsvereinbarungen, Arbeits- oder Tarifverträgen konkrete Regelungen zu Höhe, Fälligkeit und Berechnung der Überstundenvergütung. Für den Arbeitnehmer nachteilige Regelungen können aber unwirksam sein; so sind z.B. pauschale Abgeltungsklauseln („Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten“) häufig unzulässig mit der Folge, dass der Arbeitnehmer einen vollen Zahlungsanspruch für die geleisteten Überstunden hat.

Ob der Arbeitgeber eine Vergütung für geleistete Überstunden schuldet, lässt sich nur im konkreten Einzelfall bestimmen. Es ist ratsam, sich diesbezüglich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen!

Überstunden „abfeiern“

Häufig wird vertraglich vereinbart, dass Überstunden „abgefeiert“ werden können, also ein sogenannter Freizeitausgleich erfolgt. Den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs darf der Arbeitgeber bestimmen. Allerdings darf der Arbeitgeber ohne ausdrückliche Regelung nicht auf Freizeitausgleich statt Vergütung ausweichen.

Wer muss was beweisen? Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber?

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es zunächst ausreicht, wenn der Arbeitnehmer im Streitfall die Überstundenzeiträume benennt. Wenn er keine Aufzeichnungen besitzt, besteht ggf. die Möglichkeit, einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber durchzusetzen. Insbesondere bei Berufskraftfahrern ist dies häufig unkompliziert möglich, da sich die Arbeitszeiten aus der Tachoscheibe ergeben. Ein Herausgabeanspruch von Kopien der Fahrtenschreiberaufzeichnungen, der auch eingeklagt werden kann, ergibt sich bei Berufskraftfahrern schon von Gesetzes wegen.

Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten bei der Formulierung ihrer Arbeitsverträge darauf achten, dass zulässige Überstundenklauseln verwendet werden, denn die Folge fehlender oder unwirksamer Klauseln können horrende Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers sein.

Hinweis: Arbeitsverträge sollten in regelmäßigen Abständen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft werden, um kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden!