Frank Witte

Frank Witte

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Diese Kanzlei ist eingetragen auf www.fachanwalt.de

Rechtsanwalt Witte ist nicht nur beim Sport ein Kämpfer… Ausgestattet mit viel Fachwissen, jahrzehntelanger Erfahrung und einem sicheren Judiz versteht er es, Ihre Probleme aus dem Weg zu räumen. Sein Motto lautet: „Wer kämpft, kann gewinnen oder verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren“

Kurzvita

Rechtsanwalt Witte wurde 1962 in Bremen geboren, ist verheiratet und lebt in Sulingen. Studiert hat er in Passau und Kiel; während des Referendariates hat er auch sechs Monate in Sydney, Australien bei der weltgrößten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Price, Waterhouse & Coopers“ gearbeitet. Als Anwalt arbeitet er seit 1993, zunächst vier Jahre in einer Bremer Großkanzlei und seit Mitte 1997 in Sulingen. Seit 2009 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 2020 ADAC-Vertragsanwalt.

Privat treibt Rechtsanwalt Witte gerne Sport (vor allem Tennis, Golf und Skifahren); er ist Autofan und reist gerne, wenn die Aktenlage es zulässt…

Schwerpunkte

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt bildet natürlich die Beratung „ rund um zwei und vier Räder“ den Haupttätigkeitsschwerpunkt. Rechtsanwalt Witte ist hoch spezialisiert auf die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße, Handyverstöße, Fahrt unter Alkohol und Drogen, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht etc.) und im Fahrerlaubnisrecht (MPU, Nachschulung). Weitere nützliche Informationen zu diesen Themen finden Sie unter dem Menüpunkt Verkehrsrecht.

Rechtsanwalt Witte berät Mandanten außerdem bei Vertragsstreitigkeiten und leitet die Inkassoabteilung der Kanzlei.

ADAC-VERTRAGSANWALT

Die juristische  Zentrale des ADAC in München hat Rechtsanwalt Witte mit Wirkung zum 01.01.2020 zum neuen Vertragsanwalt für die Region Sulingen bestellt. Der ADAC ist mit rund 21,5 Millionen Mitgliedern der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Neben der allseits bekannten Hilfe bei Autopannen oder Unfällen im Ausland bietet der ADAC seinen Mitgliedern auch eine kostenlose Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts, des Verbraucherschutzes und im Reiserecht. 

Rechtsanwalt Witte: „Dieser Anspruch ist vielen Mitgliedern unbekannt und sehr weitgehend. Eine fachkundige  Erstberatung nach einem Verkehrsunfall oder in einem Bußgeld- oder Strafverfahren zeigt den richtigen Weg zur Durchsetzung oder Wahrung der eigenen Rechte auf und schafft Sicherheit. Gleiches gilt auch  im Vertrags- und Gewährleistungsrecht (z. B. bei  vorgetäuschter Unfallfreiheit eines Fahrzeugs oder Mängeln einer Kaufsache) oder im Fall von unerfreulichen Reisemängeln, wo ein falsches Verhalten gegenüber dem Vertragspartner unmittelbar zum Ausschluss der Ansprüche führen kann.”

Alle ADAC-Vertragsanwälte bringen besondere Voraussetzungen mit. Sie führen die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ und sind als solche zu einer jährlichen Fortbildung verpflichtet. Darüber hinaus organisiert der ADAC speziell für die Vertragsanwälte geschaffene regionale und bundesweite Seminare. Rechtsanwalt Witte: „Dies alles ist der Garant dafür, dass die Mitglieder eine fachkundige rechtliche Beratung in Anspruch nehmen können. Ich freue mich darauf, den ADAC-Mitgliedern zukünftig mit Rat und Tat zur Seite  zu stehen.“ Weitere Informationen zum Thema ADAC-Vertragsanwalt gibt es auch im Internet unter witte-sulingen.adac-vertragsanwalt.de.

Mitgliedschaften und Vereine

Rechtsanwalt Witte gehört der Rechtsanwaltskammer Celle an und ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Verdener Anwaltverein und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV.

Privat ist er Mitglied im Golfclub Syke e.V. und im Tennisclub Gelb-Weiß-Sulingen e.V., in dem er fast zwei Jahrzehnte Mitglied des Vorstandes war. Außerdem ist er Gründungsmitglied des Vereins MIR e.V. (Miteinander, Integrativ, Regional); Ziel dieses Vereins ist die Förderung der Integration von Russlanddeutschen.

Vortragstätigkeit 

Rechtsanwalt Witte hält schon seit mehr als zehn Jahren regelmäßig Vorträge zu aktuellen Themen des Verkehrsrechts (insbesondere zu der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren sowie der Verkehrsunfallregulierung) sowie zum Forderungsmanagement im Betrieb.

Auf Anfrage kann er zu diesen und ggf. auch zu anderen Themen von Firmen, Organisationen, Verbänden, Innungen oder Vereinen gebucht werden.

Eine Themenauswahl dieser Vorträge finden Sie hier.