Forderungseinziehung

Jedes Unternehmen, von der kleinen Tischlerwerkstatt über den mittelständischen Produktionsbetrieb bis hin zum großen Bauunternehmen, hat Kunden, die ihre Rechnungen nicht bezahlten. Hohe Außenstände führen nicht selten in die Insolvenz – also muss schnell reagiert werden. Aber welcher Weg ist der beste, um offene Forderungen schnell und effektiv zu realisieren? Welche gesetzlichen Regelungen sind zu beachten? Und vor allem: Welche Möglichkeiten bestehen, um von vornherein Forderungsausfälle zu vermeiden?

Jeder Betriebsinhaber kennt die Situation: Die Ware wurde geliefert oder die Werkleistung erbracht, aber der Kunde zahlt nicht. Jetzt muss die Forderung durchgesetzt werden. Modernes Forderungsmanagement beginnt aber viel früher und setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Forderungsprophylaxe

Zunächst ist es von großer Bedeutung, durch gezielte Maßnahmen im Vorfeld eines Vertragsabschlusses unzuverlässige Geschäftspartner zu erkennen. Dabei kann sowohl auf innerbetriebliche auch auf externe Informationsquellen zurückgegriffen werden. Wir zeigen unseren Mandanten, welche konkreten Maßnahmen sinnvoll und angemessen sind.

Forderungssicherung

Auch wenn sich der Vertragspartner nach einer Überprüfung als zuverlässig herausstellt, sollten beim Vertragsabschluss im Rahmen des rechtlich Möglichen weitere Sicherungsmöglichkeiten beachtet werden. Konkret geht es hierbei um die Gestaltung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Formularen. Angesichts der rechtlichen Komplexität ist auch hier eine anwaltliche Beratung unerlässlich! Sprechen Sie uns an – wir wissen, was zu tun ist.

Forderungsdurchsetzung

Trotz aller Sicherungsmechanismen lassen sich Außenstände nie gänzlich vermeiden. Aber wie vorgehen?

  • Kein Inkassobüro einschalten!

Diese Büros können aus Rechtsgründen nur unstreitige Forderungen bearbeiten. Sobald sich der Schuldner gegen die Forderung wehrt und gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegt, muss das Mandat beendet und dem Gläubiger die anwaltliche Durchsetzung der Forderung empfohlen werden. Warum also nicht gleich zum Anwalt, der die Forderung professionell tituliert und dann wenn nötig im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchsetzt. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Kosten des Inkassobüros im Gegensatz zu den Kosten einer anwaltlichen Beauftragung bei einer streitigen Forderung nicht erstattungsfähig sind, so dass der Gläubiger selbst bei erfolgreicher gerichtlicher Titulierung des Anspruches auf den außergerichtlichen Inkassokosten sitzen bleibt. Tipp: Beauftragen Sie deshalb von vornherein einen Anwalt, der sich mit professionellem Forderungsmanagement auskennt.

  • Mahnbescheidsanträge durch Anwalt!

Überlassen Sie uns die gerichtliche Titulierung per Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Ihnen oder Ihren Mitarbeitern sind die Feinheiten dieses Verfahrens nicht bekannt; außerdem fehlt es spätestens an den nötigen Spezialkenntnissen, um später die Zwangsvollstreckung schnell und mit den richtigen Maßnahmen durchführen zu können. Ein eigenes Mahnwesen ist auch betriebswirtschaftlich unsinnig, da die Personal- und Sachkosten nicht erstattungsfähig sind! 

Frank Witte

Frank Witte

Rechtsanwalt