Der gesetzliche Mindestlohn

Ab dem 01.01.2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn stellt eine feste Lohngrenze dar, die der Arbeitgeber grundsätzlich nicht unterschreiten darf.

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Er gilt damit auch für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland und für Arbeitgeber, die im Ausland ansässig sind.

Zu beachten ist, dass der Umfang der Beschäftigung keinen Einfluss auf den Mindestlohn hat; d.h. auch sogenannte Minijobber haben Anspruch auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro.

Gibt es Ausnahmen?

Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben ehrenamtlich Tätige, Auszubildenden und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten. Außerdem sind Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum von maximal drei Monaten während der Ausbildung und dem Studium absolvieren, vom Mindestlohn ausgenommen. Des Weiteren fallen Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung aus dem Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes.

Hinweis: Wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn unterschreitet, kann der Arbeitgeber seinen Zahlungsanspruch gerichtlich durchsetzen. Arbeitgeber sollten außerdem beachten, dass ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten!

Vortragsankündigung zum Thema Mindestlohn

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Björn Steveker wird im Rahmen eines Vortrags die Einzelheiten des neuen Gesetzes erläutern und z.B. erklären, ob Sonderzahlungen angerechnet werden dürfen und wie bei Akkordlohn zu verfahren ist.

Der Fachvortrag zum Thema Mindestlohn findet jeweils um 18:00 Uhr statt am:

 

  • 30.10.2014 in Sulingen, Restaurant Dahlskamp, Verdener Straße 18;
  • 06.11.2014 in Osnabrück, Hotel Ibis Styles, Blumenhaller Weg 152;
  • 27.11.2014 in Kirchdorf, Hotel Baumann’s Hof, Kuppendorfer Straße 2;
  • 04.12.2014 in Bremen, Hotel Ibis Bremen City, Rembertiring 51.

 

Die Teilnahme ist nach vorheriger Anmeldung per Telefon, Fax oder E-Mail kostenlos möglich.