Betriebsbedingte Kündigung: Was Continental-Mitarbeiter jetzt wissen müssen
Die geplante Schließung des Continental-Werks in Stolzenau sorgt für große Unsicherheit bei den Beschäftigten. Noch 2023 hieß es, dass kein Stellenabbau geplant sei – nun sollen alle 110 Arbeitsplätze wegfallen. Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das in vielen Fällen eine betriebsbedingte Kündigung. Doch was bedeutet das genau? Welche Rechte haben Gekündigte? Und wie kann man sich dagegen wehren?
Hier erfahren Sie, was Sie jetzt tun können und warum schnelles Handeln gefragt ist.
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgrund wirtschaftlicher, organisatorischer oder technischer Veränderungen beendet. Typische Gründe sind:
- Werksschließungen oder Standortverlagerungen
- Rationalisierungsmaßnahmen oder Automatisierung
- Auftragseinbrüche oder wirtschaftliche Schwierigkeiten
Wichtig ist, dass diese Veränderungen dazu führen, dass der Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers dauerhaft wegfällt. Der Arbeitgeber darf also nicht einfach kündigen, um Kosten zu sparen – es muss eine dringende betriebliche Erfordernis vorliegen.
Voraussetzungen für eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung
Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam; ganz im Gegenteil. Damit eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich Bestand hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Betriebliche Erfordernisse müssen vorliegen
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es auf Grundlage der unternehmerischen Entscheidung keine Möglichkeit gibt, den Arbeitsplatz zu erhalten. Eine bloße wirtschaftliche Verbesserung des Unternehmens reicht nicht aus – es muss eine echte Notwendigkeit bestehen.
2. Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
Bevor gekündigt wird, muss der Arbeitgeber unter anderem prüfen, ob eine Versetzung auf einen anderen freien Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens möglich ist. Gerade in großen Konzernen wie Continental kann dies eine wichtige Rolle spielen.
3. Sozialauswahl
Wenn mehrere, aber nicht alle Arbeitnehmer für eine Kündigung infrage kommen, muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten (z. B. Kinder oder pflegebedürftige Angehörige)
- Schwerbehinderung
Der Arbeitgeber darf also nicht willkürlich entscheiden, wen er kündigt.
4. Einhaltung der Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder – falls keine vertragliche Regelung existiert – nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt war, desto länger ist in der Regel die Kündigungsfrist.
5. Beteiligung des Betriebsrats
Falls im Betrieb ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor der Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Wird diese Pflicht verletzt, kann die Kündigung unwirksam sein.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein häufiger Irrtum: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.
Arbeitgeber bieten jedoch oft eine Abfindung an, um mögliche Kündigungsschutzklagen zu vermeiden. Auch wenn im Kündigungsschreiben eine Abfindung in Aussicht gestellt wird, ist diese oft verhandelbar. Die Höhe einer Abfindung orientiert sich in vielen Fällen an der Faustformel:
0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Allerdings kann es sich lohnen, mit anwaltlicher Unterstützung eine höhere Abfindung auszuhandeln, vor allem wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen.
Wie kann ich mich gegen die Kündigung wehren?
Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell handeln. Denn: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen!
Nach Zugang der Kündigung muss innerhalb dieser Frist beim zuständigen Arbeitsgericht – im Fall von Continental Stolzenau wäre das das Arbeitsgericht Nienburg – Klage eingereicht werden. Verpasst man diese Frist, wird die Kündigung quasi automatisch wirksam.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob die Kündigung angreifbar ist und ob sich eine Klage lohnt. Oft ergeben sich Fehler in der Sozialauswahl oder der Betriebsratsanhörung, die eine Kündigung unwirksam machen können.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Kündigung prüfen!
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht immer rechtmäßig. Gerade in großen Unternehmen mit komplexen Strukturen passieren häufig Fehler, die eine Kündigung angreifbar machen können. Daher unser Tipp:
- Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – Sie haben drei Wochen Zeit für eine Klage.
- Auch die Höhe einer möglichen Abfindung ist oft verhandelbar.
Falls Sie betroffen sind oder rechtliche Beratung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir beraten Sie umfassend an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online.
➡ Kontaktieren Sie uns jetzt – bevor die Frist abläuft!
❓ FAQ:
- Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn ein Arbeitsplatz aufgrund wirtschaftlicher oder organisatorischer Gründe entfällt. - Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, aber Arbeitgeber bieten oft Abfindungen an, um Klagen zu vermeiden. Die Höhe ist oft verhandelbar. - Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen?
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach wird sie wirksam. - Kann ich mich gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehren?
Ja! Häufig gibt es Fehler in der Sozialauswahl oder der Betriebsratsanhörung. Eine Klage kann sich lohnen. - Warum sollte ich einen Anwalt einschalten?
Ein Fachanwalt prüft die Kündigung auf Fehler, unterstützt bei einer Kündigungsschutzklage und kann eine höhere Abfindung aushandeln.
E-Mail: anwalt@ws-kanzlei.de
Rufen Sie an:
Sulingen: 04271 – 931555 | Bremen: 0421 – 3288220 | Osnabrück: 0541 – 93939049
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Björn Steveker
