Abfindung clever versteuern: So holen Sie das Meiste heraus

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten, klingt das erst einmal wie ein finanzieller Segen. Doch viele Gekündigte erleben nach der Auszahlung die Ernüchterung: Ein erheblicher Teil der Abfindung fließt direkt ans Finanzamt.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche steuerlichen Regelungen greifen und wie Sie die Steuerlast Ihrer Abfindung geschickt minimieren können. Wir geben Ihnen praxiserprobte Tipps, um das Meiste aus Ihrer Abfindung herauszuholen und erklären, was sich ab 2025 ändert.

Abfindung versteuern: Der Grundsatz

Wenn ein Unternehmen Mitarbeiter entlässt, ist die Zahlung einer Abfindung häufig eine gängige Praxis, auch wenn es darauf keinen generellen gesetzlichen Anspruch gibt. Doch Vorsicht: Abfindungen sind steuerpflichtig. Im Unterschied zu den gewöhnlichen Einkünften müssen Sie auf das erhaltene Geld keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber die Lohnsteuer wird darauf fällig. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall ein erheblicher Teil der Abfindung direkt an das Finanzamt geht.

Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Ein Mann, der 15 Jahre im selben Unternehmen tätig war, erhielt eine Abfindung von 70.000 Euro. Nach den Abzügen blieben ihm nur noch gut die Hälfte der Abfindung übrig. Der Arbeitgeber behielt knapp 30.000 Euro Lohnsteuer und 1.600 Euro Solidaritätszuschlag ein. Ohne sorgfältige Planung kann aus einer vermeintlich hohen Summe schnell eine Enttäuschung werden.

Die Fünftelregelung nutzen: Steuerlast senken

Die sogenannte Fünftelregelung kann Ihnen dabei helfen, die Steuerlast auf Ihre Abfindung zu senken. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Abfindung nicht in voller Höhe dem zu versteuernden Jahreseinkommen zugerechnet wird. Stattdessen wird ein Fünftel der Abfindung zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, um den durchschnittlichen Steuersatz zu ermitteln. Dadurch wird die Steuerlast auf die gesamte Abfindung abgemildert, nicht die Abfindung selbst über fünf Jahre verteilt.

Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen. Das bedeutet, dass der Steuerabzug bereits reduziert erfolgt. Ab 2025 ändert sich jedoch die Rechtslage: Die ermäßigte Besteuerung der Abfindung durch die Fünftelregelung muss dann zwingend über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Ein Antrag auf Berücksichtigung dieser Regelung erfolgt über die Anlage N Ihrer Steuererklärung.

Abfindung in die Altersvorsorge investieren: Doppelt sparen

Gerade ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahren haben eine weitere attraktive Möglichkeit, die Abfindung steuerlich zu nutzen: Sie können das Geld in ihre gesetzliche Rente investieren, um Rentenabschläge auszugleichen. Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss für jeden Monat der früheren Inanspruchnahme Abschläge hinnehmen. Mit der Abfindung können Sie diese Abschläge teilweise oder sogar komplett ausgleichen.

Eine Besonderheit: Ihr Arbeitgeber kann sogar die Hälfte der Ausgleichszahlung steuerfrei an die Rentenkasse überweisen. Nehmen wir das obige Beispiel des 55-jährigen Mannes, der 70.000 Euro Abfindung erhalten hat: Der Arbeitgeber kann über 20.000 Euro steuerfrei überweisen. Das reduziert den steuerpflichtigen Anteil der Abfindung erheblich und bringt so eine deutliche Steuerersparnis.

Darüber hinaus können auch Sie selbst den Rest der Abfindung nutzen, um in Ihre Altersvorsorge zu investieren. Zahlungen, die Sie für den Ausgleich von Rentenabschlägen leisten, gelten als Sonderausgaben und mindern das zu versteuernde Einkommen. In unserem Beispiel hätte der Mann so seine Steuerlast noch weiter reduzieren können.

Steuerfreiheit durch betriebliche Altersvorsorge

Eine weitere Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu senken, ist die Investition der Abfindung in eine betriebliche Altersvorsorge. Wenn ein Teil der Abfindung beispielsweise in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds fließt, bleibt dieser Teil steuerfrei. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Abfindung gezielt einsetzen können, um Steuern zu sparen und gleichzeitig für Ihre Zukunft vorzusorgen.

Allerdings sollten Sie beachten, dass diese Mittel für die Zukunft gebunden sind. Das Geld steht Ihnen also erst im Ruhestand zur Verfügung und kann nicht zur Überbrückung einer Phase ohne Anstellung genutzt werden. Es lohnt sich daher, vorab einen Finanzplan zu erstellen, der sicherstellt, dass Ihre laufenden Kosten gedeckt sind.

Ratenzahlungen vermeiden: Nur komplette Auszahlung hilft

Um die Vorteile der Fünftelregelung voll auszuschöpfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten ist, dass die Abfindung in einem Betrag ausgezahlt wird. Wenn die Abfindung in Raten gezahlt wird, kann die Fünftelregelung nicht angewendet werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Ratenzahlung aufgrund eines finanziellen Engpasses des Arbeitgebers erforderlich ist oder maximal 10 Prozent der Abfindung in einem anderen Kalenderjahr ausgezahlt werden.

Wenn Sie also die Steuerlast senken wollen, sollten Sie darauf achten, dass die Abfindung möglichst in einer Summe ausgezahlt wird. Andernfalls geht Ihnen der Steuervorteil verloren.

Fazit: Steueroptimierung bei Abfindungen zahlt sich aus

Werden Sie gekündigt und erhalten eine Abfindung, sollten Sie die steuerlichen Auswirkungen sorgfältig planen. Mit der Fünftelregelung, Investitionen in die gesetzliche Rente oder die betriebliche Altersvorsorge lassen sich erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Ab 2025 ändert sich die Rechtslage, sodass die Steuererklärung der einzige Weg bleibt, die Fünftelregelung in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um das Meiste aus Ihrer Abfindung herauszuholen und eine solide finanzielle Zukunft zu sichern.

Wenn Sie arbeitsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online zur Verfügung. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, um Ihre finanziellen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.


Häufige Fragen (FAQ):

1. Was ist eine Abfindung und wann besteht ein Anspruch darauf?
Eine Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung, die Arbeitgeber oft bei Kündigungen zahlen, auch wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ein solcher Anspruch kann sich jedoch aus einem Sozialplan oder einem individuell ausgehandelten Vergleich ergeben.

2. Wie wirkt sich die Fünftelregelung auf die Steuerbelastung einer Abfindung aus?
Die Fünftelregelung verteilt die Steuerlast einer Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre, was zu einem geringeren Steuersatz führt. Dies mildert die Steuerbelastung, die durch die einmalige Auszahlung entsteht.

3. Kann ich meine Abfindung steuerfrei in die Altersvorsorge investieren?
Ja, wenn Sie einen Teil Ihrer Abfindung zur Rentenaufstockung oder zum Ausgleich von Rentenabschlägen nutzen, kann dieser Anteil bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei bleiben.

4. Was ist bei der Besteuerung von Abfindungen ab 2025 zu beachten?
Ab 2025 wird die Fünftelregelung nur noch über die Steuererklärung anwendbar sein, Arbeitgeber können sie dann nicht mehr direkt bei der Auszahlung berücksichtigen. Das erfordert eine sorgfältige Planung seitens der Arbeitnehmer.

5. Lohnt sich eine Steuerberatung für die Abfindung?
Ja, besonders bei hohen Abfindungssummen kann eine professionelle Beratung helfen, die Steuerlast zu minimieren und die finanziellen Vorteile vollständig auszuschöpfen.

Ihr Ansprechpartner

Björn Steveker

Björn Steveker

Fachanwalt für Arbeitsrecht