Kündigungswelle bei Monacor in Bremen: Was betroffene Arbeitnehmer jetzt tun können

Am 27. September 2024 erhielten zahlreiche Mitarbeiter der Monacor International GmbH in Bremen ihre Kündigungen. Der Grund: Eine geplante Betriebsstilllegung am Standort Bremen.

Diese betriebsbedingten Kündigungen haben bei vielen Betroffenen Unsicherheit ausgelöst, insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Schritte nun zu unternehmen sind. In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung, die Bedeutung der 3-Wochen-Frist zur Klageerhebung und wie wir Ihnen als Fachkanzlei im Arbeitsrecht helfen können.

Betriebsbedingte Kündigung: Was steckt dahinter?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung handelt es sich um eine Form der ordentlichen Kündigung, die nicht auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, sondern auf betriebliche Erfordernisse. Im Fall der Monacor International GmbH wurde den Mitarbeitern gekündigt, weil der Betrieb in Bremen vollständig stillgelegt werden soll.

Wichtige Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung sind:

Dringende betriebliche Erfordernisse: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung unumgänglich ist, weil zum Beispiel eine Standortschließung oder Umstrukturierungen notwendig sind.
Sozialauswahl: Bei mehreren betroffenen Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber nach sozialen Kriterien auswählen, wer gekündigt wird. Hier spielen Kriterien wie das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung eine Rolle.
Korrekte Form und Fristen: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und Fristen gemäß dem Arbeitsvertrag oder Tarifverträgen beachten.

Die 3-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage

Wenn Sie als betroffener Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgehen möchten, ist Eile geboten. Nach § 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) haben Arbeitnehmer nur drei Wochen ab Erhalt der Kündigung Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Dies ist besonders wichtig, da die Kündigung sonst automatisch als wirksam gilt, unabhängig davon, ob sie tatsächlich rechtmäßig war.

Verpassen Sie diese Frist, wird es nahezu unmöglich, gegen die Kündigung vorzugehen. Deshalb sollten Sie schnell handeln und sich von einem Experten im Arbeitsrecht beraten lassen, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klage realistisch einschätzen zu können.

Welche Chancen haben betroffene Arbeitnehmer?

Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob die Kündigung den formalen Anforderungen entspricht und ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde. In vielen Fällen können formale Fehler oder eine nicht ausreichend begründete betriebsbedingte Kündigung dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Möglich ist auch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eine Einigung finden, zum Beispiel durch eine Abfindung.

So unterstützt unsere Kanzlei Sie bei betriebsbedingten Kündigungen

Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht stehen wir Arbeitnehmern zur Seite, die von einer Kündigung betroffen sind. Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es viele Punkte, die im Detail geprüft werden müssen, um eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Wir helfen Ihnen dabei, die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen, und unterstützen Sie bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage innerhalb der 3-Wochen-Frist.

Unsere Leistungen umfassen:

Prüfung der Kündigung: Wir analysieren, ob die Kündigung alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt.
Vertretung vor dem Arbeitsgericht: Wir begleiten Sie durch das gesamte Kündigungsschutzverfahren.
Verhandlungen über eine Abfindung: Falls eine Weiterbeschäftigung nicht möglich oder gewünscht ist, unterstützen wir Sie dabei, eine angemessene Abfindung zu verhandeln.

Wichtiger Hinweis: Warten Sie nicht zu lange, um Ihre Rechte zu wahren! Sollten Sie von der Kündigungswelle bei Monacor betroffen sein, kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, um alle Optionen zu prüfen.

Fazit

Die betriebsbedingten Kündigungen bei der Monacor International GmbH sind für die betroffenen Arbeitnehmer ein einschneidendes Erlebnis. Wichtig ist jedoch, nicht untätig zu bleiben und zeitnah zu handeln. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können Sie Ihre Rechte durchsetzen und eventuell eine Abfindung oder Wiedereinstellung erreichen. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins zu kontaktieren.

Wenn Sie arbeitsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online zur Verfügung.


FAQ:

  1. Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
    Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt aufgrund von wirtschaftlichen oder betrieblichen Notwendigkeiten, z. B. durch die Schließung eines Standorts, wie bei Monacor International in Bremen. Der Arbeitgeber trägt in der Regel die Darlegungs- und Beweislast.
  2. Welche Fristen müssen bei einer Kündigungsschutzklage beachtet werden?
    Arbeitnehmer haben nach Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
  3. Welche Chancen habe ich bei einer Kündigungsschutzklage?
    Die Erfolgsaussichten hängen von der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften durch den Arbeitgeber ab, wie z. B. der Sozialauswahl und der formalen Korrektheit der Kündigung. Eine professionelle rechtliche Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert.

Ihre Ansprechpartner

Björn Steveker

Björn Steveker

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kim Mirow

Kim Mirow

Rechtsanwältin