Urlaubsabgeltung
Urlaubsabgeltung ist der finanzielle Ausgleich für nicht genommenen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Statt Erholung durch Freizeit erhalten Arbeitnehmer eine entsprechende Vergütung.
Berechnung der Urlaubsabgeltung
Die Höhe der Urlaubsabgeltung berechnet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Beispiel: Bei einem täglichen Bruttoverdienst von 100 Euro und 5 verbleibenden Urlaubstagen beträgt die Abgeltung 500 Euro.
Verfall von Urlaub
Nicht genommener Urlaub verfällt in der Regel zum Jahresende. Gemäß der Rechtsprechung zur Informationspflicht des Arbeitgebers muss dieser seine Mitarbeiter aktiv über den Verfall von Urlaubsansprüchen informieren, andernfalls verlängert sich die Frist.
Langzeiterkrankte Arbeitnehmer
Für langzeiterkrankte Arbeitnehmer verfällt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres, sofern der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nachgekommen ist.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer
Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gelten besondere Regelungen, wie zusätzliche Urlaubstage, die ebenfalls abzugelten sind.
Gemäß § 208 Abs. 1 SGB IX gilt Folgendes:
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Soweit tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für schwerbehinderte Menschen einen längeren Zusatzurlaub vorsehen, bleiben sie unberührt.
Optimaler Kündigungszeitpunkt bei Langzeiterkrankung
Langzeiterkrankte sollten ihr Arbeitsverhältnis so beenden, dass es vor Ablauf der 15-Monats-Frist nach dem letzten vollen Urlaubsjahr endet, um den maximalen Abgeltungsanspruch zu sichern.
Beispiel: Ein Arbeitsverhältnis, das zum 28. Februar endet, sichert den Anspruch auf Abgeltung für das aktuelle Jahr (anteilig für 2 Monate) und die zwei vorherigen Jahre.
Beispiel 2: Ein Arbeitsverhältnis, das zum 30. April endet, sichert nur den Anspruch auf Abgeltung für das aktuelle Jahr (anteilig für 4 Monate) und das Vorjahr.
Tarifvertragliche Besonderheiten
Tarifverträge können von gesetzlichen Regelungen abweichen. Im Tarifvertrag des Baugewerbes beispielsweise werden Urlaubsansprüche und deren Abgeltung spezifisch geregelt, was zu abweichenden Ansprüchen führen kann.
Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragen, einschließlich Urlaubsabgeltung und Rechten bei langzeiterkrankten sowie schwerbehinderten Arbeitnehmern. Wenn Sie Unterstützung benötigen, um Ihren vollen Anspruch zu sichern oder weitere Beratung zu Ihrem spezifischen Fall wünschen, kontaktieren Sie uns. Unser erfahrenes Team steht an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online bereit, Sie mit Expertise und Engagement zu unterstützen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Urlaubsabgeltung
- Was ist Urlaubsabgeltung?
Ein finanzieller Ausgleich für nicht genommenen Urlaub bei Arbeitsende. - Wie berechnet sich die Urlaubsabgeltung?
Basierend auf dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. - Wann verfällt nicht genommener Urlaub?
In der Regel am Jahresende, es sei denn, der Arbeitgeber informiert nicht entsprechend. - Besonderheiten bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern?
Der Urlaubsanspruch verfällt in der Regel 15 Monate nach dem Urlaubsjahr. - Kündigungszeitpunkt für maximale Urlaubsabgeltung?
In der Regel vor Ablauf der 15-Monats-Frist, idealerweise Ende Februar des Folgejahres.