Erfolgreiche Vertretung im Tierhalterhaftungsfall
In einem bemerkenswerten Fall der Tierhalterhaftung, den unsere Kanzlei über zwei Instanzen erfolgreich begleitet hat, standen die Rechte eines Geschädigten im Fokus, dessen Fahrzeug durch ein entlaufenes Rind erheblich beschädigt wurde.
Der Vorfall ereignete sich im April 2022, als ein Rind von der Weide des Beklagten entlief und in die Garage des Klägers eindrang, wo es dessen Fahrzeug erheblich beschädigte. Die Polizei und der Beklagte waren vor Ort, und es wurde eine Kostenübernahme für den entstandenen Schaden besprochen. Trotz der Zusage des Beklagten lehnte der Haftpflichtversicherer des Beklagten den Anspruch ab, woraufhin der Kläger rechtliche Schritte einleitete.
Entscheidung des Landgerichts Verden (8 O 203/22)
Das Landgericht Verden bestätigte in seinem Urteil die Haftung des Tierhalters. Der Kläger, dessen Fahrzeug durch das Rind beschädigt wurde, forderte Schadensersatz für die Schäden an dem Pkw. Das Gericht wies darauf hin, dass der Beklagte als Tierhalter gemäß § 833 Satz 1 BGB haftet und die erforderliche Sorgfalt bei der Beaufsichtigung des Tieres nicht nachgewiesen werden konnte.
Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (20 U 9/23)
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil des LG Verden und wies die Berufung des Beklagten zurück. Auch das OLG Celle erkannte auf die Haftung des Beklagten nach § 833 BGB und bestätigte die Schadensersatzansprüche des Klägers. Besondere Beachtung fand die mangelnde Sorgfalt des Beklagten bei der Kontrolle und Sicherung seiner Weide, was als wesentlicher Faktor für das Entweichen des Rindes angesehen wurde.
Bedeutung der Urteile
Diese Urteile demonstrieren eindrucksvoll die Konsequenzen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen bei der Tierhaltung und die Wichtigkeit der Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Für Mandanten, die durch Tiere Dritter geschädigt wurden, bieten diese Entscheidungen eine klare Orientierungshilfe und unterstreichen die Bedeutung einer kompetenten rechtlichen Vertretung in solchen Angelegenheiten.
Sollten Sie in ähnlichen Fällen Unterstützung benötigen oder Fragen zur Tierhalterhaftung haben, stehen wir Ihnen an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online. zur Verfügung. Nutzen Sie unsere umfassende Erfahrung und Fachkenntnis, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.
Häufig gestellte Fragen zum Tierhalterhaftungsfall
1. Was ist Tierhalterhaftung?
Tierhalterhaftung bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung eines Tierhalters, für Schäden aufzukommen, die sein Tier verursacht hat. Diese Haftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 833 verankert.
2. Welche Rolle spielt die Sorgfaltspflicht bei der Tierhalterhaftung?
Die Sorgfaltspflicht beinhaltet, dass der Tierhalter angemessene Maßnahmen ergreifen muss, um zu verhindern, dass sein Tier Schäden verursacht. Bei Vernachlässigung dieser Pflicht kann der Halter für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
3. Wie wurde im Fall des entlaufenen Rindes entschieden?
Sowohl das LG Verden als auch das OLG Celle bestätigten die Haftung des Tierhalters. Der Kläger erhielt Schadensersatz für die Beschädigung seines Fahrzeugs durch das entlaufene Rind des Beklagten.
4. Kann ich als Geschädigter Schadensersatz verlangen?
Ja, wenn ein Tier Schaden verursacht, kann der Geschädigte vom Tierhalter Schadensersatz verlangen. Es ist jedoch wichtig, den Sachverhalt genau zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.