Frank Witte

Frank Witte

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Spezialist für Bußgeldsachen

Unfallregulierung: Kürzungen der Versicherung abgewehrt!

 

Der jahrelange Preiskampf der Haftpflichtversicherer hat bei vielen Versicherern zu einer Unterdeckung geführt. Also muss gespart werden – und dies geschieht systematisch  bei der Schadenregulierung zu Lasten der Geschädigten! Egal, ob Sie nach einem Unfall per Kostenvoranschlag oder (wesentlich besser) mit einem Schadengutachten Ihren Schaden abrechnen wollen; mit fadenscheinigen Argumenten werden Stundensätze, Wertminderung, Ersatzteilpreisaufschläge, Verbringungskosten zum Lackierer etc. etc. schriftlich – häufig unter Beifügung von  sogenannten „elektronischen Prüfberichten“ – gekürzt; im Durchschnitt zwischen 15 – 20 %!

Gegen die geschulten Mitarbeiter der Versicherer haben Sie allein keine Chance. Deshalb sollten Sie sofort nach dem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, der Ihre berechtigten Ansprüche zu 100% durchsetzt – wenn es sein muss, auch mit einer Klage vor Gericht wie  in einem aktuellen Fall gegen die HUK-Coburg Versicherung. Da die Versicherung weiß, dass sie den Rechtsstreit aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung nicht gewinnen kann, hat sie auch in diesem Fall die Sache „klaglos“ gestellt, d. h., die eingeklagten Beträge gezahlt und die Kosten des Rechtsstreits übernommen.

Übrigens: Sie brauchen keine Angst vor den Anwaltskosten haben, denn die sind wie der Blechschaden oder das Schmerzensgeld Teil des Gesamtschadens und deshalb nach dem Erledigungswert von der Versicherung zu zahlen.

Fazit: Nach einem Unfall sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen; dann brauchen Sie sich um nichts kümmern und erhalten vollen Schadenersatz.

Kim Mirow

Kim Mirow

Rechtsanwältin