Kontaktformulare für die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen

Wir hatten Sie kürzlich bereits darüber informiert, dass die niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit den Sitzungbetrieb wieder aufgenommen hat. Ein Bestandteil der besonderen Schutzmaßnahmen, die nun neu veranlasst wurden, ist die Abfrage der Kontaktdaten der Prozessbeteiligten. Bei einigen Gerichten insbesondere in Niedersachsen soll es sich hierbei um ein Verpflichtung handeln, andere Gerichte, wie beispielsweise das Landesarbeitsgericht Bremen, sehen dies als freiwillige Maßnahme, um „im Falle des späteren Bekanntwerdens einer Infektion die anderen Prozessteilnehmer*innen zu informieren„.

Die Gerichte sichern eine Vernichtung der Formulare innerhalb einer Frist von drei Wochen (Landesarbeitsgericht Bremen) bis einem Monat (z.B. Arbeitsgericht Oldenburg, Arbeitsgericht Nienburg, Landgericht Verden) zu.

Wenn Sie in den kommenden Wochen persönlich an einem Gerichtstermin teilnehmen, empfehlen wir Ihnen zur Vermeidung von Wartezeiten das Kontaktformular vorausgefüllt mitzubringen. Sie finden die Formulare unter folgenden Links (Stand: 27.04.2020):

* Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Finanzgericht Bremen, Landesarbeitsgericht Bremen, Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Sozialgericht Bremen,  Oberverwaltungsgericht Bremen, Verwaltungsgericht Bremen

Ihre Ansprechpartner

Björn Steveker

Björn Steveker

Fachanwalt für Arbeitsrecht