Die niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit hat den Sitzungsbetrieb wieder aufgenommen

Seit dem 22.04.2020 läuft der Sitzungsbetrieb der niedesächsischen Arbeitsgerichtbarkeit wieder. Das heißt Güte- und Kammerverhandlungen werden wieder vor Ort am Landesarbeitsgericht Niedersachsen und den 15 niedersächsischen Arbeitsgerichten durchgeführt. Wir haben für unsere Mandanten auch bereits am gestrigen Tage wieder Termine wahrgenommen.

Die Gerichte haben besondere Schutzmaßnahmen getroffen. In der Pressemitteilung hierzu heißt es:

(…) Der Gerichtsbetrieb wird so organisiert, dass die Ansammlung größerer Menschenmengen in Fluren, Wartebereichen und Sitzungssaal vermieden wird. Für die Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygienevorgaben wird gesorgt. Außerdem haben alle Gerichtsbesucher ihre Kontaktdaten mitzuteilen, um eventuelle Infektionswege nachvollziehen zu können. (…)

Teilweise wird von den Arbeitsgerichten auch weiterhin das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet. Sollten Sie eine Ladung in einem von uns vertretenen Fall erhalten, beantragen wir gerne für Sie die Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit uns in Verbindung.

Ihr Ansprechpartner

Björn Steveker

Björn Steveker

Fachanwalt für Arbeitsrecht